Verkehrsrechtsschutz

 

Im Straßenverkehr gelassen bleiben

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen.

 

In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

Der Verkehrs-Rechtsschutz ist die sinnvolle Absicherung für alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind. 

Was leistet der

Rechtsschutzversicherer?

✓ Schadenersatz-Rechtsschutz

  Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gegen andere nach einem Verkehrsunfall; das gilt auch, wenn Sie als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind

 

✓ Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie beispielsweise Ärger beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens haben, etwa wegen manipulierter Abgassoftware; auch ein Streit mit der Kfz-Werkstatt ist abgedeckt sowie Rechtsstreitigkeiten rund um die Finanzierung eines Autos durch einen Autokredit

 

✓ Steuerrechtsschutz vor Gericht

   gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer; nicht versichert ist die anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde, sofern der Versicherer sie nicht ausdrücklich einbezieht

✓ Straf-Rechtsschutz

   die Kosten zum Beispiel für Deinen Verteidiger, falls gegen Dich wegen einer mutmaßlichen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall oder wegen Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers ermittelt wird

 

✓ Verwaltungs-Rechtsschutz

   die Kosten eines Verfahrens beim Ärger mit einer Behörde, etwa weil Sie den Führerschein zeitweise entzogen werden soll oder Sie ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder bekommen oder wenn Sie ein Fahrtenbuch führen sollen

 

 

✓ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren willst

Wer ist versichert?

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn im Inland zugelassene Motorfahrzeuge sowie Anhänger. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge. Versicherungsschutz haben Sie auch dann, wenn Sie Fahrer eines fremden Fahrzeuges, etwa eines Mietwagens sind. 

 

Bei Familientarifen sind anders als in Singletarifen nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Das gilt nicht nur, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie mitfahren oder als Radfahrer, Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. 

Welche Maßnahmen
sind versichert?

In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung. 

Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande:

PKWs, Kombis. Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger. 

Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht.

  1. Abwehr von Schadenersatzansprüchen 
    Rechtsstreitigkeiten, in denen Sie sich gegen Schadensersatzansprüche nach einem Unfall wehren; diese deckt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht ab. Sie übernimmt auch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie anderen Unfallbeteiligten zugefügt haben
  2. Vorsätzliche Straftaten
     
    Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Taten geht, zum Beispiel illegale Autorennen, Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder Trunkenheit im Straßenverkehr

Selbstbeteiligung

Grundsätzlich kann man zwischen einer Selbstbeteiligung von 150 bis max. 500 Euro pro Versicherungsfall wählen

Die Versicherungsbeiträge sinken, je höher die Selbstbeteiligung ist. Alternativ haben viele Anbieter eine kostenlose Telefonberatung, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Es gibt auch Versicherer, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, falls der Versicherte eine gewisse Anzahl von Jahren keinen Schaden geltend gemacht hat. 

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz genießen Sie weltweit

Jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.

Gibt es Wartezeiten?

In der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gibt es keine Wartezeit.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Hier gehts zur Datenschutzerklärung & Erstinformation
Ihre Daten werden SSL-Verschlüsselt gesendet
Shopping Basket