Es beträgt im Schnitt etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird maximal 78 Wochen lang gewährt. Das Krankengeld darf allerdings nicht 90 Prozent des Nettoverdienstes überschreiten. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB V. Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit im Prinzip so lange, wie die Erkrankung besteht. Es ist keine Fristbegrenzung vorgesehen. Die Krankheit ist dabei durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Mit der Wiederherstellung der Gesundheit und dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht automatisch.
Bei Selbstständigen kann die Karenzzeit verkürzt werden. In der Regel wird hier Tagegeld ab der 4. oder 5. Woche abgeschlossen.