Basis-Rente

 

Der Basis-Baustein für die Altersvorsorge!

Die umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnete Basisrente ist eine Maßnahme zur privaten Altersvorsorge

Die Basisrentenversicherung ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und für Steuerpflichtige geeignet, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

Was versteht man unter der

Basis-Rente?

Die Produktkriterien der Basisrente ähneln jenen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine flexible Kapitalauszahlung, wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten, ist nicht möglich.

Einen Vertrag schließt man allerdings nicht mit dem Staat ab, sondern mit einem Versicherer. Die Basisrente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

  1. Als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
  2. Als fondsgebundene Basisrente
  3. Als Sofortrente

Wie funktioniert die

Basis-Rente?

Bislang wird die Basisrente überwiegend von Lebensversicherern angeboten. Ihr Abschluss ist freiwillig.

Gezahlt wird eine lebenslange Leibrente – egal, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Von den Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Rente erhöhen.

 

Die Zahlung der Beiträge zur Basisrente kann individuell an die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten angepasst werden:

 

Die Beiträge können z. B. monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden.

 

Durch flexible Sonderzahlungen kann der steuerliche Förderrahmen voll genutzt werden (so lassen sich Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen). Und auch eine flexible Vereinbarung der Anspar- und Auszahlungsphase ist möglich. 

Basis-Rente

Wer kann sich versichern?

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag für eine Basisrente abschließen. Entwickelt wurde sie allerdings für Selbstständige, die für den Ruhestand ansparen möchten. Ein Rürup-Vertrag kann für sie ein Ersatz für die gesetzliche Rente sein – oder eine zusätzliche monatliche Auszahlung im Ruhestand.

1. Arbeitnehmer / Beamte

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z.B. Dialyse-Patient)

2. Selbstständige & Freiberufler

Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter  – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert

3. Rentennahe Jahrgänge

Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

Für wen ist eine

Basis-Rente sinnvoll?

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung:

✓ Junge Angestellte, die einen Einstieg in die private Altersvorsorge suchen. Für sie wächst die Attraktivität der Basisrente von Jahr zu Jahr (zunehmende Steuerfreistellung).

✓ Ältere Vorsorgende: Wenn sie einige Jahre vor Renteneintritt hohe Beträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren, kann der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger sein als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.

✓ Selbstständige: Sie können den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen.

✓ Abhängig Beschäftigte, deren zu versteuernden Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens.

Wie funktioniert

die staatliche Förderung?

Um sicherzustellen, dass das steuerlich geförderte Sparen auch wirklich der eigenen Altersvorsorge dient,
ist die staatliche Förderung an folgenden Kriterien gebunden:

 

✓ Generell nur Rentenleistungen zulässig

✓ Todesfallleistungen (Hinterbliebenenrente) an Ehegatten und Kinder möglich

✓ Keine Beleihung, keine Verpfändung, kein Rückkauf 

✓ Rentenbeginn frühsten ab Vollendung des 62. Lebensjahres.

Hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Steuerliche Besonderheit

Einer der größten Vorteile der Basisrente ist mit Sicherheit, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.
Und zwar um ein Vielfaches mehr, als es z.B. bei der Riester Rente (max. 2.100 €/Jahr) der Fall ist.

Der Höchstbetrag, der 2022 steuerlich angesetzt werden kann errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft

Dieser ändert sich jedes Jahr. Multipliziert man dann die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze mit dem zugehörigen Beitragssatz, dann ergibt sich der Höchstbetrag, der steuerlich angesetzt werden kann.

 

Für 2022 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Knappschaft (West) 103.800 €.

 

Der Beitragssatz beträgt 24,7%.

 

Somit ergibt sich der maximal absetzbare Betrag von 25.639 €, wovon 94 % im Jahr 2022 anerkannt werden.

Sind meine
Hinterbliebenen abgesichert?

Eine Hinterbliebenenrente kann als Zusatzbaustein in die Basisrente eingeschlossen werden

Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt. Der Hinterbliebenenbaustein kann auch noch später nachträglich ergänzt werden, z.B. bei Heirat oder Geburt von Kindern. 

Ist es sinnvoll,
einen Basisrenten-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren?

Ja. In diesem Fall beteiligt sich der Staat auch an der Finanzierung des Risikoschutzes

Er muss aber, um die Förderungsberechtigung für die Basisrente zu erhalten, weniger als 50 % des Gesamtbeitrags ausmachen, die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig - ab 2050 zu 100%, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.

Dynamik

Um dem Kaufkraftverlust durch die Inflation wirksam entgegenzutreten, kann man das Recht auf Dynamische Erhöhung (Dynamik) in den Vertrag einschließen

In der Regel ist eine Dynamische Erhöhung des Beitrags von 1% bis 10% möglich.

Legt man die durchschnittliche Inflation der letzten 10 Jahre von 1,24% für eine Rentenzahlung von 30 Jahren zugrunde, so ist eine Rente von anfänglich 1.000 EUR nach 30 Jahren nur noch gut (688 EUR) wert!

Kann man Geld aus der Basis-Rente entnehmen?

Nein. Die Basisrente wurde genau so konzipiert,
dass genau dies nicht möglich ist

Es muss sichergestellt sein, dass du nicht vorzeitig an das Kapital herankommst, damit wirklich eine echte Altersvorsorge für dich aufgebaut werden kann. Auch Teilkapitalisierungen oder die volle Auszahlung des Kapitals sind bei Rentenbeginn nicht möglich

Kann man die Basis-Rente kündigen?

Nein, eine Kündigung ist nicht möglich. Lediglich eine vollständige Beitragsfreistellung ist möglich. 

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die optimale Vorsorge für Ihren verdienten Ruhestand.

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