Pferdehalterhaftpflicht
versicherung

 

Schutz für den besten Freund des Menschen

Pferdehalterhaftpflicht versicherung

Die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihren Hund verursacht werden können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt (§ 823 BGB in Verbindung mit § 833 BGB). Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen separat versichert werden

Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Wer ist versichert?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt zunächst Sie als Versicherungsnehmer, sprich Tierhalter

Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht, und zwar unbegrenzt. Zu beachten ist, dass jeder vierbeinige Weggefährte, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. 

Was ist versichert?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt zunächst Sie als Versicherungsnehmer, sprich Tierhalter. Der Halter von Pferden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Pferd verursacht, und zwar unbegrenzt. Zu beachten ist, dass jeder vierbeinige Weggefährte, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. 

  1. Die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie als Pferdebesitzer vor möglichen hohen Schadenersatzansprüchen, die durch das eigene Pferd verursacht werden.
  2. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung prüft für Sie, ob und in welcher Höhe die Schadenersatz-ansprüche berechtigt sind. Zusätzlich wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenansprüche notfalls auch vor Gericht, ab.
  3. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung.
  1. vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  2. die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Pferden
  3. Schäden durch Figuranten (Scheinverbrechen)
  4. selbst erlittene Schäden
  5. wer sein Pferd gegen Bezahlung als Schulpferd verleiht benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Gleiches gilt für Therapiepferde und Pensionspferde.

Wie hoch soll die
Versicherungssumme sein?

Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden

Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher.

 

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