Hundehalterhaftpflicht
versicherung

 

Wenn Freundschaft tierisch guttut!

Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen

Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihren Hund verursacht werden können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt (§ 823 BGB in Verbindung mit § 833 BGB).

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Wer ist versichert?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt zunächst Sie als Versicherungsnehmer, sprich Tierhalter

Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht, und zwar unbegrenzt. Zu beachten ist, dass jeder vierbeinige Weggefährte, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen separat versichert werden.

Was ist versichert?

Unsere vierbeinigen Weggefährten sind treue Freunde und zuverlässige Seelentröster. Dank ihnen sind wir ausgeglichener, gesünder und glücklicher. Kurzum: Sie machen unser Leben doppelt so schön. Daran können auch kleine Missgeschicke nichts ändern. Die entspannten Stunden beim Herumtollen möchtest du unbeschwert genießen. Denn auch wenn Sie keine Schuld trifft, müssen Sie sich für Ihren Hund verantworten.

• Die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie als Hundebesitzer vor möglichen hohen Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden.

 

• Die Hundehalterhaftpflichtversicherung prüft für Sie, ob und in welcher Höhe die Schadenersatz-ansprüche berechtigt sind. Zusätzlich wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenansprüche notfalls auch vor Gericht, ab.

 

• Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung.

• vorsätzlich herbeigeführte Schäden

 

• die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden

 

• Schäden durch Figuranten (Scheinverbrechen)

 

• selbst erlittene Schäden

 

• es besteht kein Versicherungsschutz für Strafen und Bußgelder (z.B. wegen Missachtung der Maulkorb oder Leinenpflicht).

Wie hoch soll die
Versicherungssumme sein?

Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden

Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher.

 

Wir unterstützen Sie gerne dabei. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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