Die ideale private Krankenversicherung ist genau auf Sie und Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, den Leistungsumfang individuell nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Für die Krankenversicherung gibt es gesetzliche Auflagen, die regeln, wer sich privat versichern darf und wer nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Regelungen. Die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und gutverdienenden Arbeitnehmern offen.
Selbstständige haben die Wahl zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
Die Wahl der Versicherung ist bei Selbstständigen nicht an den Verdienst gebunden.
Als Angestellter hast man die Wahl zwischen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversichert, vorausgesetzt das Bruttoeinkommen liegt oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Grenze steigt jedes Jahr. 2021 liegt sie bei 64.350 Euro, das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.363 Euro. Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie Gewinnausschüttungen.
Angestellte bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse.
Als Beamter hat man grundsätzlich die Wahl, ob man sich privat oder gesetzlich versichern möchte. Der Dienstherr leistet eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent, allerdings nur für die private Krankenversicherung (PKV).
Das heißt: neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert die private Krankenversicherung (PKV) als zweites System. Je nach Konstellation ist privater Krankenversicherungsschutz anstelle oder ergänzend zur GKV möglich.
Die PKV wird in Deutschland von auf dieses Geschäft spezialisierten privaten Versicherern angeboten. Zum Teil handelt es sich um Unternehmen, die eigenständig und schwerpunktmäßig das Krankenversicherungsgeschäft betreiben, zum Teil um entsprechend ausgerichtete Töchter oder verbundene Unternehmen von breiter aufgestellten Versicherungskonzernen. Die Unternehmen unterliegen der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen jeden Arztbesuch zuerst einmal selbst bezahlen Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein und bekommt die Kosten erstattet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV genannt) hängt die Höhe des Beitrags für die Krankenkasse vom Einkommen ab. In der privaten Krankenversicherung ist es unerheblich, wie viel Versicherte verdienen.
Stattdessen bestimmen die folgenden Faktoren die Kosten:
Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist die private Krankenversicherung. Dies hängt mit der Annahme zusammen, dass Jüngere im Vergleich zu Älteren seltener zum Arzt gehen, in ein Krankenhaus müssen und Medikamente brauchen.
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss sich einer Gesundheitsprüfung stellen. In den Gesundheitsfragen wird nach Vorerkrankungen gefragt. Diese können die private Krankenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen teurer machen.
Versicherte stellen ihren gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammen. Je mehr sie sich dabei wünschen, z.B. volle Kostenübernahme bei Heilpraktikerbehandlungen oder beim Psychotherapeuten, desto mehr kostet die Versicherung.
Beamte erhalten Beihilfe und müssen so nur einen geringen Teil ihrer Gesundheitsausgaben über eine private Krankenversicherung absichern. Für sie ist diese Versicherung oftmals die erste Wahl. Bei Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälft der Kosten.
Vereinbaren Privatversicherte eine Selbstbedienung oder einen Selbstbehalt, übernehmen sie selbst in jedem Fall die Kosten für die Behandlungen beim Arzt und Co bis zu dieser vereinbarten Summe. Erst, wenn die Ausgaben darüber hinaus gehen, übernimmt der Versicherer den Rest. Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto mehr sinkt der PKV-Beitrag.
Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.
Damit die Kosten mit dem Alter aufgrund des anzunehmenden schlechteren Gesundheitszustands nicht zu stark ansteigen, zahlen Privatpatienten mit ihrem Beitrag Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt. Diese werden vom Versicherer angelegt und später genutzt, um die Versicherungsprämie so stabil wie möglich zu halten. Damit sparen Versicherte ein Polster für den Ruhestand an und bezahlen dann ihr Leben lang einigermaßen gleich hohe Beträge für die private Krankenversicherung. Wer früh in die PKV eintritt, hat viel Zeit, Rückstellungen. Teuer wird es für alle, die sich erst im späteren Alter privatversichern. Sie haben weniger Zeit und müssen mit deutlich höheren Aufschlägen rechnen.
Ja, die Beiträge zu der privaten Krankenversicherung können steuerlich abgesetzt werden.
Der Gesetzgeber erkennt nur den Teil der Beiträge als steuermindernd an, der den Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Typische Mehrleistungen der PKV wie
✓ Heilpraktiker-Leistungen
✓ Hochwertiger Zahnersatz
✓ Einbettzimmer
✓ Chefarzt-Behandlung
sind als sog. Mehrleistungen von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Gleiches gilt für die Krankentagegeldversicherung
Das Sprichwort „Einmal privat, „immer Privat“, stimmt so nicht ganz.
Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.
Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.
Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück – das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.
Gerade gutverdienende Selbstständige und Arbeitnehmer sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung prüfen. Dort können sie nicht nur Kosten sparen, sondern sich auch ein besseres Leistungsniveau im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung sichern.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung, ist eine Entscheidung fürs Leben.
Wir erstellen Ihnen sehr gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot, in dem Sie erfahren welcher Tarif für sie geeignet ist und was er kostet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung und erstellen mit Ihnen zusammen den für Sie passenden Versicherungsschutz.