Dienst- & Amtshaftpflicht

 

Haftpflichtversicherung für den Öffentlichen Dienst

Verantwortungsvolle Dienst- und Amtstätigkeiten erfordern viel Aufmerksamkeit und ein hohes Konzentrationsvermögen.

 

Wer diesen Ansprüchen gerecht werden will, schafft mit einer dienstlichen Risikoabsicherung wichtige Voraussetzungen, um sich auf seine Pflichterfüllung voll und ganz konzentrieren zu können.

Was bietet eine

Dienst- & Amtshaftpflicht

Die vertragliche Gestaltung der Diensthaftpflichtversicherung ist ähnlich der privaten Haftpflicht. Wie üblich wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die das maximale Leistungsspektrum je Schadensfall darstellt. Nicht selten werden Werte zwischen 10 und 30 Millionen Euro festgelegt. So sind zum Beispiel Lehrer während einer Klassenfahrt gut abgesichert. Denn kommt es tatsächlich zu einem Unfall mit mehreren Personenschäden, können die Schadenersatzforderungen durchaus auch in die Millionen gehen. Eine Diensthaftpflicht muss dementsprechend recht individuell abgeschlossen werden.

Vor Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung sollte nicht allein der Preis, sondern auch die Leistung verschiedener Unternehmen verglichen werden. Bei einigen Anbietern existieren bestimmte Klauseln, die Leistungsausschlüsse beinhalten und dadurch für einige Berufsgruppen nachteilig sind.

Wer ist versichert?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für die Berufsgruppe der Verbeamteten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes.
Dazu gehören unter anderem:
  1. Angehörige von Polizei, Bundespolizei und Zoll
  2. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen
  3. Erzieherinnen und Erzieher
  4. Bedienstete von Eisenbahnunternehmen
  5. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  6. Soldatinnen und Soldaten
  7. Feuerwehrleute
  8. Verwaltungsfachangestellte
  9. Altenpflegerinnen und Altenpfleger

Schadenbeispiele

Personenschäden

Beruf/Tätigkeitsbereich: Krankenschwester
Die Krankenschwester verabreicht einem Patienten ein falsches Medikament. Der Patient trägt dadurch eine Schädigung davon.

 

Sachschäden

Beruf/Tätigkeitsbereich: Polizist
Der Polizeibeamte kollidiert während einer Einsatzfahrt mit dem Fahrzeug eines Dritten. Bei diesem Unfall wird auch das Polizeifahrzeug beschädigt.

 

Vermögenschäden

Beruf/Tätigkeitsbereich: Finanzbeamter
Weil der Finanzbeamte versäumt einen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, entgeht dem Fiskus die Einnahme der entsprechenden Steuerschuld.

Beruf/Tätigkeitsbereich: Lehrer
Der Lehrer verliert einen Teil, der von den Schülern bereits angezahlten Summe für einen anstehenden Klassenausflug.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Hier gehts zur Datenschutzerklärung & Erstinformation
Ihre Daten werden SSL-Verschlüsselt gesendet
Shopping Basket