Wer diesen Ansprüchen gerecht werden will, schafft mit einer dienstlichen Risikoabsicherung wichtige Voraussetzungen, um sich auf seine Pflichterfüllung voll und ganz konzentrieren zu können.
Die vertragliche Gestaltung der Diensthaftpflichtversicherung ist ähnlich der privaten Haftpflicht. Wie üblich wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die das maximale Leistungsspektrum je Schadensfall darstellt. Nicht selten werden Werte zwischen 10 und 30 Millionen Euro festgelegt. So sind zum Beispiel Lehrer während einer Klassenfahrt gut abgesichert. Denn kommt es tatsächlich zu einem Unfall mit mehreren Personenschäden, können die Schadenersatzforderungen durchaus auch in die Millionen gehen. Eine Diensthaftpflicht muss dementsprechend recht individuell abgeschlossen werden.
Vor Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung sollte nicht allein der Preis, sondern auch die Leistung verschiedener Unternehmen verglichen werden. Bei einigen Anbietern existieren bestimmte Klauseln, die Leistungsausschlüsse beinhalten und dadurch für einige Berufsgruppen nachteilig sind.
Personenschäden
Beruf/Tätigkeitsbereich: Krankenschwester
Die Krankenschwester verabreicht einem Patienten ein falsches Medikament. Der Patient trägt dadurch eine Schädigung davon.
Sachschäden
Beruf/Tätigkeitsbereich: Polizist
Der Polizeibeamte kollidiert während einer Einsatzfahrt mit dem Fahrzeug eines Dritten. Bei diesem Unfall wird auch das Polizeifahrzeug beschädigt.
Vermögenschäden
Beruf/Tätigkeitsbereich: Finanzbeamter
Weil der Finanzbeamte versäumt einen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, entgeht dem Fiskus die Einnahme der entsprechenden Steuerschuld.
Beruf/Tätigkeitsbereich: Lehrer
Der Lehrer verliert einen Teil, der von den Schülern bereits angezahlten Summe für einen anstehenden Klassenausflug.