Dienstunfähigkeitsversicherung

 

wichtiger Versicherungsschutz für Beamte

Berufsunfähig, dienstunfähig…
die richtige Variante abschließen.

Denn Beamte bzw. Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Sie sollten deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

Was versteht man unter

Dienstunfähigkeit?

Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das heißt, legt Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) fest. Demnach kann ein Beamter bereits dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird.

Für Beamte der Länder und Kommunen können entsprechend dem Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen gelten.

Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Ruhegehalt. Im Gegensatz zum Pendant für „normale“ Arbeitnehmer – der Erwerbsminderungsrente – fällt diese Absicherung meist deutlich höher aus. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des letzten Gehalts.

Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr ihm aber auch eine andere Tätigkeit übertragen. Dafür muss der Beamte gegebenenfalls auch an Weiterbildungen teilnehmen. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Beamte auf Probe und Beamtenanwärter werde bei Dienstunfähigkeit entlassen und bekommen kein Ruhegehalt. Genau aus diesem Grund benötigen Sie einen höheren Versicherungsschutz als Beamte auf Lebenszeit. 

Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeitsklausel („Beamtenklausel“) regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erhalten. Je nach DU-Versicherungsvertrag kann eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige DU-Klausel enthalten sein.

Achtung: Nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel bietet umfangreichen Schutz!

Die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ besagt das die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist. Dies ist die bestmögliche Klausel für Sie als Kunde einer Versicherung!

Dann gibt es noch die „unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel“. In diesem Falle ist die Entlassung eines Beamten wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit nicht geregelt. Eine solche Klausel kann sich sehr zum Nachteil für sie auswirken, da speziell die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf oder bei Beamten auf Probe zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

Jeder seriöse Versicherungsberater wird sie ausdrücklich davor warnen einen solchen Vertrag mit einer solchen Klausel abzuschließen. In diesem Fall bedeutet diese Klausel, dass nur dann eine Leistungspflicht des Versicherers besteht, wenn zugleich auch einer Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Ist dann auch noch eine abstrakte Verweisung inklusive, kann Sie der Versicherer auch noch auf andere Berufe verweisen, die in keinem Beamtenverhältnis sind und gegebenenfalls niedrigeren Lohn beinhalten.

Die letzte Erhebung der Bundesregierung zu den Ursachen von Dienstunfähigkeit bei Beamten des Bundes zeigt, dass vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen zur Versetzung in den Ruhestand führen. Bei den Männern gehen 50% der Dienstunfähigkeiten darauf zurück, bei den Frauen 66%. Dahinter folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Krankheiten des Nervensystems.

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen:

• Polizisten

• Mitarbeiter der Behörden

• Richter, Staatsanwälte und Soldaten

• Lehrerinnen

Es empfiehlt sich eine DU-Versicherung grundsätzlich für alle Beamte, unabhängig von ihrem Beamtenstatus.

Jeder Versicherte hat einen individuellen Bedarf, weshalb sich die optimale Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht pauschalisieren lässt. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, müssen Beamte wissen, wie hoch ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird. Im Idealfall sollte mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und bisherigem Einkommen geschlossen werden:

• Vorhandenes Einkommen – Ruhegehalt = Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Beamte auf Lebenszeit besteht erst nach fünf Dienstjahren im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Eine entsprechend hohe Dienstunfähigkeitsrente sollten Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern. Für sie besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein Anspruch auf Ruhegehalt, weshalb sie im Krankheitsfall kein Einkommen haben. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sich in voller Höhe an dem bisherigen Einkommen orientieren. Idealerweise mit der Option, die Leistung nach der Verbeamtung herabzusetzen. Viele Gesellschaften bieten diese Klausel in ihren Verträgen an.

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängen ganz wesentlich davon ab, in welchem Alter Sie die Versicherung abschließen, wie es dabei um Ihre Gesundheit steht, welcher Berufsgruppe Sie angehören, wie lange der Vertrag laufen soll und welche Höhe der DU-Rente Sie sich wünschen.

Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit sogenannter echter DU-Klausel erhalten Sie Ihre vereinbarten Leistungen, wenn Sie vom Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie also keinen bestimmten Grad Ihrer Dienstunfähigkeit nachweisen. Sieht der Versicherer eine andere DU-Klausel vor, kann er das Vorliegen Ihrer Dienstunfähigkeit prüfen und im Zweifel auch Leistungen verweigern.

Als Beamter auf Widerruf, auf Probe und während der ersten fünf Jahre Ihrer Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Später bemisst sich die Höhe des Ruhegehalts an der Dauer Ihrer Dienstzeit. Das bedeutet: Werden Sie früh dienstunfähig, müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

Nachversicherungsgarantie, Dynamik, echte Dienstunfähigkeitsklausel, Vertragslaufzeit – es gibt eine Vielzahl von Leistungen, die einen guten Tarif ausmachen. Doch ganz allein ist es sehr mühsam, sich im Angebotsdschungel einen Durchblick zu verschaffen. Setzen Sie daher auf die Expertise von Beratern. Sie greifen auf jahrelange Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Versicherern zurück und können Ihnen passende Tarife mit guten Leistungen nennen.

Welche sind die häufigsten Ursachen für eine Dienstunfähigkeit?

Die letzte Erhebung der Bundesregierung zu den Ursachen von Dienstunfähigkeit bei Beamten des Bundes zeigt, dass vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen zur Versetzung in den Ruhestand führen. Bei den Männern gehen 50% der Dienstunfähigkeiten darauf zurück, bei den Frauen 66%. Dahinter folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Krankheiten des Nervensystems.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen: 

• Polizisten

• Mitarbeiter der Behörden

• Richter, Staatsanwälte und Soldaten

• Lehrerinnen 

Es empfiehlt sich eine DU-Versicherung grundsätzlich für alle Beamte, unabhängig von ihrem Beamtenstatus.

 

Welche Versicherungssumme sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben?

Jeder Versicherte hat einen individuellen Bedarf, weshalb sich die optimale Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht pauschalisieren lässt. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, müssen Beamte wissen, wie hoch ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird. Im Idealfall sollte mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und bisherigem Einkommen geschlossen werden:

• Vorhandenes Einkommen – Ruhegehalt = Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Beamte auf Lebenszeit besteht erst nach fünf Dienstjahren im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Eine entsprechend hohe Dienstunfähigkeitsrente sollten Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern. Für sie besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein Anspruch auf Ruhegehalt, weshalb sie im Krankheitsfall kein Einkommen haben. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sich in voller Höhe an dem bisherigen Einkommen orientieren. Idealerweise mit der Option, die Leistung nach der Verbeamtung herabzusetzen. Viele Gesellschaften bieten diese Klausel in ihren Verträgen an.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängen ganz wesentlich davon ab, in welchem Alter Sie die Versicherung abschließen, wie es dabei um Ihre Gesundheit steht, welcher Berufsgruppe Sie angehören, wie lange der Vertrag laufen soll und welche Höhe der DU-Rente Sie sich wünschen.

Wie setzten sich die kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung zusammen?

Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.

Wann leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit sogenannter echter DU-Klausel erhalten Sie Ihre vereinbarten Leistungen, wenn Sie vom Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie also keinen bestimmten Grad Ihrer Dienstunfähigkeit nachweisen. Sieht der Versicherer eine andere DU-Klausel vor, kann er das Vorliegen Ihrer Dienstunfähigkeit prüfen und im Zweifel auch Leistungen verweigern.

Warum sollte man sich individuell beraten lassen?

Als Beamter auf Widerruf, auf Probe und während der ersten fünf Jahre Ihrer Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Später bemisst sich die Höhe des Ruhegehalts an der Dauer Ihrer Dienstzeit. Das bedeutet: Werden Sie früh dienstunfähig, müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

 

Woran erkennt man einen Tarif mit guten Leistungen?

Nachversicherungsgarantie, Dynamik, echte Dienstunfähigkeitsklausel, Vertragslaufzeit – es gibt eine Vielzahl von Leistungen, die einen guten Tarif ausmachen. Doch ganz allein ist es sehr mühsam, sich im Angebotsdschungel einen Durchblick zu verschaffen. Setzen Sie daher auf die Expertise von Beratern. Sie greifen auf jahrelange Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Versicherern zurück und können Ihnen passende Tarife mit guten Leistungen nennen.

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