Ob Sie zusammen mit Ihrem Haustürschlüssel auch den Schlüssel zu Ihrem Arbeitsplatz verlieren oder anstatt Benzin Diesel in den Mietwagen tanken. Leider müssen Sie für Schäden, die Sie verursachen, auch in unbegrenzter Höhe aufkommen. Im Schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf spätere Erbschaften kann zugegriffen werden.
Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch unverzichtbar, um sich und seine Familie umfassend zu schützen. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann.
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst Sie als Versicherungsnehmer - Sie sind Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch den Familientarif geschützt. Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden, sobald der Lebenspartner beim Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bitte seien Sie vorsichtig bei Single - Tarifen. Diese gelten in der Regel nur für den Versicherungsnehmer.
Kinder, die Ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (z.B. ein zweites Studium oder Ausbildung), sind nicht mehr über Ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn der Nachwuchs nach der Schule entweder zur Bundeswehr geht oder direkt in die Berufstätigkeit durchstartet.
Missgeschicke passieren jedem. Ob Sie zusammen mit Ihrem Haustürschlüssel auch den Schlüssel zu Ihrem Arbeitsplatz verlieren oder Sie versehentlich im Zug das Notebook eines Mitreisenden vom benachbarten Tisch reißen. Leider müssen Sie für die Schäden, die Sie verursachen, auch in unbegrenzter Höhe aufkommen.
Ob als Aufsichtsperson für Minderjährige, als Fußgänger oder Radfahrer, beim Sport, im Urlaub oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Die Privathaftpflichtversicherung prüft für Sie, ob und in welcher Höhe die Schadenersatz-ansprüche berechtigt sind. Zusätzlich wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Schadenansprüche notfalls auch vor Gericht, ab. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung.
Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind beispielsweise ausgeschlossen:
Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher. Wir unterstützen Sie gerne dabei.