Privat- und Berufsrechts
schutz

 

Sein gutes Recht rundum absichern

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen

In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor

Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.

Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen

gelassener entgegensehen.

Privat- und Berufsrechtsschutz
versicherung

Wer ist versichert?

 

Der Rechtsschutz kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden. 

Versichert ist der Versicherungsnehmer.

Mitversichert sind:

  1. Der eheliche / eingetragene Lebenspartner
  2. Der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner
  3. Die minderjährigen Kinder
  4. volljährige unverheiratete Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. 

Was ist versichert?

Die Risiken für den privaten Lebensbereich,
sowie aus Arbeits- oder Anstellungsverträgen.

Was leistet der
Rechtsschutzversicherer?

✓ Schadenersatz-Rechtsschutz

✓ Arbeits-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. 

✓ Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

✓ Steuerrechtsschutz vor Gericht

✓ Sozialgerichts – Rechtsschutz

✓ Straf-Rechtsschutz

✓ Verwaltungs-Rechtsschutz

✓ Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten

✓ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

✓ Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

✓ Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung

✓ Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung

Welche Kosten sind versichert

 

In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung. 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  1. Kosten des eigenen Anwalts
  2. Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt, ist
  3. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  4. Gerichtsvollzieherkosten
  5. Kosten eines eigenen Sachverständigen

    • zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht

    • zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen

    • bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.

  6. Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
  7. Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  8. Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  9. Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000
  10. Kosten für Meditationsverfahren

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben.
In der Regel nicht versichert sind deshalb Verfahren rund um:

  1. den Hausbau
  2. das Urheber- und Markenrecht
  3. Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen
  4. Kapitalanlagen
  5. Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr

Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (z. B. durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.

Gleiches gilt meist auch für das Familienrecht.

Ausgeschlossen vom
Versicherungsschutz sind:

Risiken:

  1. Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  2. Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
  3. Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  4. Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
  5. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  6. Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
  7. Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
  8. Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  9. Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  10. Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
  11. Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken

Kosten:

  1. für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
  2. die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
  3. die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
  4. die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden. Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.

Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.

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