In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor
Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.
Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen
gelassener entgegensehen.
Der Rechtsschutz kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden.
Mitversichert sind:
✓ Schadenersatz-Rechtsschutz
✓ Arbeits-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.
✓ Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
✓ Steuerrechtsschutz vor Gericht
✓ Sozialgerichts – Rechtsschutz
✓ Straf-Rechtsschutz
✓ Verwaltungs-Rechtsschutz
✓ Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
✓ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
✓ Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
✓ Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
✓ Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung
In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung.
• zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
• zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
• bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (z. B. durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.
Gleiches gilt meist auch für das Familienrecht.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden. Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.