Steht der Nachwuchs allein auf den Beinen, kommt der Straßenverkehr als Gefahrenquelle hinzu. Spätestens dann denken viele Eltern über eine private Unfallversicherung für ihre Kinder nach. Denn der gesetzliche Unfallschutz ist lückenhaft. Die Kinderinvaliditätsversicherung tritt darüber hinaus nach einer Krankheit in Leistung.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Kindern nur für Unfallfolgen ein, die im Kindergarten oder der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin passieren. Tobt der Nachwuchs nach der Kita im Garten und verunfallt dort, rennt er bei einem Sonntagsspaziergang vor ein Auto oder fällt zu Hause die Treppe hinunter, zahlt die gesetzliche Unfallkasse in der Regel nicht.
Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ist Ihre Familie im Falle schwerer Krankheit oder Unfall Ihres Kindes finanziell abgesichert. Der Versicherer leistet bei einer Kinderinvaliditätsversicherung also auch dann, wenn das Kind erkrankt und dadurch seine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Das ist deshalb besonders wichtig, weil Kinder sehr viel häufiger wegen einer Krankheit invalide werden als nach einem Unfall. eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt bereits ab 50% Grad der Behinderung eine lebenslange Rente an Sie oder Ihr Kind aus.
Durch die Rentenleistungen für Ihr Kind erhalten Sie dauerhaft Unterstützung, wo die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht. Denn wenn ein Kind durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt ist, kann das bedeuten:
Vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt eine Kinderinvaliditätsversicherung Ihr Kind auch vor Existenznöten durch spätere Arbeitsunfähigkeit.
Da bei der Antragsstellung für eine Kinderinvaliditätsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich diesen Schutz abzuschließen.
Die Höhe der monatlichen Rente sollte mindestens 1.000 € sein, den für Fall der Fälle muss, das Kind ein Leben lang mit dieser Versorgung auskommen. Die gesetzlichen Absicherungen reichen bei Weitem nicht aus, um ein ordentlicher Lebensstandard zu erzielen, sondern stellen eher eine Grundversorgung dar.
• Lebenslange Rentenleistung ab einem Grad der Behinderung von 50% durch Krankheit oder Unfall
• Einmalige Kapitalleistung
• Versicherungsbeginn möglich ab der 6. Lebenswoche bis zum 18. Lebensjahr
• Abschluss auch durch Paten, Großeltern,…möglich
• Beitragsfreistellung bei Rentenleistung
• Kurbeihilfe
• Unfall-Todesfallleistung
• Bergungskosten
• Zeckenstiche
• Vergiftung durch Staubwolken und Säuren bzw. Gase und Dämpfe
• Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe auch über das 10. Lebensjahr hinaus
• tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Trommelfellverletzung, Caissonkrankheit oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser)
• Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen oder Sachen
• Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei regelmäßigem Umgang
Es ist ideal, wenn Versicherer bei Ende der Versicherungslaufzeit ohne Gesundheitsprüfung einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.