Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz, egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z.B. Dialyse-Patient)
Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert
Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.
Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.
Weitere Personen oder Familienmitglieder können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder versichern sich selbst mit einer eigenen Versicherung.
In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung.