Ihre Baufinanzierung

 

Gelassen ins eigene Zuhause

Leider verfügen nur wenige Menschen über ausreichend Eigenkapital, um das jeweilige Wunschobjekt ohne Inanspruchnahme fremder Mittel bezahlen zu können. Deshalb ist es für den Kunden wichtig, die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen.

Die eigene Traumimmobilie richtig finanzieren

Leider verfügen nur wenige Menschen über ausreichend Eigenkapital, um das jeweilige Wunschobjekt ohne Inanspruchnahme fremder Mittel bezahlen zu können. Deshalb ist es für den Kunden wichtig, die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen.

Folgende Arten von Baufinanzierungen gibt es

1. Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen ist im Bereich der wohnwirtschaftlichen Baufinanzierung die am weitesten verbreitete Darlehensart. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Höhe der zu zahlenden Kreditraten für die Dauer der gewählten Zinsbindung, in der Praxis sind das meistens 10 bis 15 Jahre, immer gleich hoch ist. 

Die fälligen Kreditraten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Die summe der beiden Werte ergeben die sog. Annuität (Zinsen + Tilgung = Rate). Das besondere daran ist, dass der Zinsanteil der Kreditraten mit jeder Zahlung kleiner wird und diese Ersparnis in gleichem Umfang die Tilgung (Rückzahlungsbetrag des Darlehens) erhöht. 

Es gibt aber auch Darlehen mit variabler (also sich ändernder Verzinsung). Die Banken können dann den Zinssatz abhängig von der aktuellen Zinsentwicklung anpassen. 

Das Ganze wird dann zum Problem für den Kunden, wenn die Zinsen steigen. Erhöht die Bank den Zinssatz, steigt auch die Monatsrate. Diese Art vom Darlehen erschweren also die langfristige Planung. 

Eine andere Alternative zu Annuitätendarlehen sind endfällige Darlehen. Bei dieser Darlehensart zahlt der Kreditnehmer das Darlehen für eine bestimmte Zeit gar nicht zurück, sondern zahlt nur Zinsen. Das Geld für die Rückzahlung fließt stattdessen in einen anderen Vertrag. Typischer Anwendungsfall für endfällige Darlehen sind Bauspar-Sofortfinanzierungen. Bei dieser Form der Baufinanzierung fließt der Tilgungsanteil also in einen Bausparvertrag.

Ein Annuitätendarlehen ist meist die günstigste und einfachste Form des Baukredits. Wichtige Stellschrauben sind die Zinsbindungsfrist und die Möglichkeit für Sondertilgungen. Steigen die Zinsen nach der Zinsbindungsfrist, dauert es länger, das Darlehen abzubezahlen. In Zeiten niedriger Zinsen solltest man daher versuchen, die Zinsen möglichst langfristig festzuschreiben.

2. Fördermittel von der KfW-Bank –
Staatlich geförderte Darlehen

Sie unterstützt Bauherren und Käufer mit günstigen Zinsen und attraktiven Zuschüssen.

Die Vergabe des Darlehens für die Baufinanzierung ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.

3. Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung wird benötigt, wenn man für seine Immobilie ein Immobilienkredit aufgenommen hat und am Ende der Zinsbindung noch Geld der Bank schuldet. Es ist sinnvoll sich noch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist um eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld zu kümmern, damit Sie sich bessere Zinsen für die folgende Immobilienfinanzierung sichern.
Es ist ratsam, die Finanzierung so zu planen, dass man spätestens zum Renteneintritt schuldenfrei ist.

4. Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag können Sie Eigenkapital für Ihre Immobilie aufbauen. Klassisch -> für den Immobilienerwerb in der Zukunft oder in Kombination mit einem Annuitätendarlehen als Zinssicherung.

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Einnahmen

• Nettoeinkommen

• Kindergeld

• Mieteinnahmen

Ausgaben

• Regelmäßige Fixkosten

Welche kosten fallen bei einem Immobilienerwerb neben dem Kaufpreis an?

Zusätzlich zu dem Kaufpreis kommen die Kaufpreisnebenkosten hinzu: 

• Notar- & Grundbuchkosten: 1,5 bis 2,0 % je nach Notar

• Die Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 % 

• Maklerprovision bei einem Kauf über einen Makler. Diese liegt in der Regel zwischen 3,57 bis 7,14 % des Kaufpreises.

 

Was sind die wichtigsten Punkte bei der Immobilienfinanzierung?

• Bereitstellungszinsen

• Tilgung

• Eigenkapital

• Zinsbindung

• Restschuld

• Anschlussfinanzierung

• Sondertilgung

 

Wie bekomme ich den günstigsten Immobilienkredit? 

• Eigenkapital

• Gute Bonität

Finanzierung

Das sagen die Banken dazu

Das sehen die Banken positiv

• Angestelltenverhältnis

• Beamtenstatus

• Immobilien in guten Lagen

• Immobilien in gutem Zustand

Das sehen Banken kritisch

• Probezeit bei Angestellten

• Hohe variable Gehaltsanteile

• Selbstständigkeit (unter 3 Jahren)

• Immobilien in weniger guten Lagen oder in schlechtem Zustand

Welche Begriffe sind bei der Baufinanzierung wichtig?

1. Finanzierungszusage

Eine Finanzierungszusage ist die schriftliche Erklärung der Bank des Kaufinteressenten, dass sie zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs bereit ist. Eine Finanzierungszusage kann rechtlich verbindlich oder unverbindlich formuliert sein.

2. Bereitstellungszinsen


Die Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber erhoben, wenn er dem Darlehensnehmer eine höhere Darlehenssumme überlässt. Da der Kreditgesellschaft die zugesagte Geldsumme fehlt und sie mit ihr keine Gewinne erzielen kann, muss der Kreditnehmer diesen drohenden Verlust durch die Zahlung von Bereitstellungszinsen ausgleichen.

3. Beleihungswert


Der Beleihungswert kennzeichnet den Wert, bis zu dem im Realkreditgeschäft Grundstücke beliehen werden können. Der Beleihungswert darf den tatsächlichen Grundstückswert nicht übersteigen. In der Praxis kann das Grundstück mithin mit einer Summe von bis zu 90 % des geschätzten Verkaufswertes beliehen werden.

4. Sondertilgung


Als Sondertilgung wird eine zusätzliche Tilgungsleistung bezeichnet, die über die vereinbarte Tilgung hinausgeht. Diese Möglichkeit ist sehr sinnvoll, wenn irgendwann Geld zur Verfügung steht, das für eine schnellere Tilgung der Baufinanzierung genutzt werden kann. Sie muss aber dem Kreditnehmer von der Bank bei Vertragsabschluss als Bestandteil im Vertrag eingeräumt worden sein.

5. Effektivzins


Der Effektivzins, auch effektiver Jahreszins genannt, meint die allgemeinen Kosten, die neben der Darlehenszinsen zu leisten sind. Für den Kreditnehmer lassen sich mittels des Effektivzinses die tatsächlichen Zinskosten eines Kalenderjahres berechnen. Er wird prozentual anhand der gewährten Darlehenshöhe berechnet.

6. Grundschuld


Die Grundschuld entsteht nach §§ 873, 1191 BGB durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld jedoch nicht von einer Gegenforderung abhängig. Die Grundschuld kann als Briefgrundschuld oder als Buchgrundschuld bestellt werden. Durch die Grundschuld wird ein vom Kreditgeber gewährtes Darlehen gesichert. In diesem Zusammenhang wird sie auch als Sicherungsgrundschuld bezeichnet.

7. Grundpfandrecht


Der Begriff Grundpfandrecht charakterisiert das Recht des Gläubigers, sich notfalls durch Zwangsvollstreckung an dem Grundstück schadlos zu halten. Das Grundpfandrecht dient folglich zur Absicherung des gewährten Darlehens. Andernfalls würde der Kreditgeber aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners keine Gegenleistung erwarten können, und die zugebilligte Darlehenssumme wäre nicht zurückzufordern. Damit wäre ein nicht kalkulierbares Risiko geschaffen und der Kreditgeber am Ende der Geschädigte.

8. Grundschuldbestellung


Der Begriff Grundpfandrecht charakterisiert das Recht des Gläubigers, sich notfalls durch Zwangsvollstreckung an dem Grundstück schadlos zu halten. Das Grundpfandrecht dient folglich zur Absicherung des gewährten Darlehens. Andernfalls würde der Kreditgeber aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners keine Gegenleistung erwarten können, und die zugebilligte Darlehenssumme wäre nicht zurückzufordern. Damit wäre ein nicht kalkulierbares Risiko geschaffen und der Kreditgeber am Ende der Geschädigte.

9. Auflassung


Bei der Auflassung einigen sich Veräußerer und Erwerber im Sinne des § 925 BGB über den Eigentumsübergang. Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz muss der Inhalt der Einigung hinreichend bestimmt sein. Das heißt: Es muss sich um ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Grundstück handeln. Wie bei jedem gegenseitigen Vertrag ist auch bei der Auflassung der Inhalt der Einigung vorrangig nach dem Willen der Parteien zu ermitteln.

10. Anschlussfinanzierung und Umschuldung


Da es sich beim Annuitätendarlehen und anderen Darlehensvarianten um eine ziemlich langfristige Kredit-Bindung handelt, wird meist eine Anschlussfinanzierung notwendig. Dies ist der Fall, wenn die Zinsbindung der Baufinanzierung abgelaufen ist, aber noch eine Restschuld verbleibt. Vor dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist des Kredits können Bauherren mit dem Kreditinstitut für die übrige Rückzahlung neue Konditionen vereinbaren. Manchmal ist auch eine Umschuldung sinnvoll. Hierbei handelt es sich um einen Wechsel zu einer anderen Bank.

11. Verkehrswert

Unter dem Verkehrswert einer Immobilie ist der geschätzte Geldwert zu verstehen, zu dem eine Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt am freien Immobilienmarkt verkauft werden kann. Er ist meist nicht mit dem realisierten Verkaufspreis identisch, da dieser auch von nicht vorab bestimmbaren Aspekten abhängt, wie beispielsweise dem jeweiligen Verhandlungsgeschick von Käufer und Verkäufer.

12. Vorfälligkeitsentschädigung

Möchte ein Darlehensnehmer seine Baufinanzierung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablösen, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese „Strafzahlung“ entschädigt die Bank für entgangene Zinsgewinne, die ihr auf Grundlage des Kreditvertrags zustehen.

Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine Baufinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Dies gilt unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung vertraglich vereinbart wurde.

Kann ich auch eine Immobilie im Ausland finanzieren?

Egal an welchem Ort Sie kaufen oder bauen möchten, wir ermöglichen Ihnen Ihre Traumimmobilie. Voraussetzung dafür ist, dass die finanzierende Bank eine Immobilie in Deutschland als Sicherheit verwenden darf.

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