Sein gutes Recht rundum absichern

Immobilien-Rechtsschutzversicherung

Die Immobilien-Rechtsschutzversicherung erstreckt sich wahlweise auf

Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Inland sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Stellplätze. Versicherungsschutz gilt immer für den im Versicherungsschein benanntes Objekt (Adresse). 

Was bietet eine

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als: 

✓ Eigentümer

✓ Vermieter

✓ Verpächter

✓ Mieter

✓ Pächter

✓ Nutzungsberechtigter

Was ist vom

Versicherungsschutz ausgeschlossen?

✘ Krieg / Unruhen / Streik / Aussperrung

✘ Internationale Gerichte

✘ Asylrecht

✘ Halte- und Parkverstößen

✘ Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.

✘ Internationale Gerichte

✘ Spekulationsgeschäfte, Erbschaften

✘ vorsätzlich begangene Straftaten

✘ Baurisiko

Was leistet der Rechtsschutzversicherer?

In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung. 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  1. Juristische Erstberatung
  2. Anwaltskosten, (auch Korrespondenzanwalt)
  3. Gerichtliche Sachverständigengebühren
  4. Gebühren für Verwaltungsgebühren
  5. Prozesskosten der Gegenseite
  6. Außergerichtliche Einigung durch Meditation (wenn vereinbart)
  7. Mietausfälle (wenn vereinbart)

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben. In der Regel nicht versichert sind deshalb Streitigkeiten durch:

  1. Planfeststellungsangelegenheiten
  2. Flurbereinigungsangelegenheiten
  3. Umlegungsangelegenheiten
  4. Enteignungsangelegenheiten 

sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung von Gebäuden und deren Teile steht. Dies gilt auch für Grundstücke.

Gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeit beträgt drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.

Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und der neue Vertrag Lückenlos anschließt.

Sie haben noch Fragen?

Weiter unten finden Sie unser Kontaktformular, wir antworten Ihnen so schnell wie möglich!

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