Seit einigen Jahren muss sich jeder hierzulande krankenversichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Gehalts automatisch Pflichtmitglieder bei einer der gesetzlichen Krankenkassen. Andere können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder sind sogar beitragsfrei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Ihre Aufgaben sind im Gesetz verankert: die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und den Gesundheitszustand zu verbessern. Das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) legt fest, dass alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch genießen. Dabei müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten. In der privaten Krankenversicherung gilt das so genannte Solidaritätsprinzip. Das heißt: Ihre persönlichen Krankheitsrisiken wie Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus spielen keine Rolle
Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei den meisten Kassen aber ein Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe.
Von diesem Einkommen wird ein Prozentsatz in Höhe von 14,6% als allgemeiner Beitragssatz (vom Gesetzgeber) festgelegt. Hinzu kommt noch der sogenannte kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser ist je nach Finanzbedarf der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Allgemeiner Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
Wer mit dem Service seiner gesetzlichen Krankenversicherung nicht zufrieden ist, bestimmte Extraleistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Und: Keine neue Krankenversicherung darf Versicherte ablehnen, auch nicht, wenn sie schon älter oder krank sind.
Schon nach einem Jahr Mitgliedschaft können Sie zu einer neuen Kasse wechseln und müssen auch nicht mehr bei Ihrer alten Kasse kündigen.
Auch gesetzlich Krankenversicherte können den Status eines privaten Patienten genießen. Sie haben die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Von diesem Einkommen wird ein Prozentsatz in Höhe von 14,6% als allgemeiner Beitragssatz (vom Gesetzgeber) festgelegt. Hinzu kommt noch der sogenannte kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser ist je nach Finanzbedarf der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Allgemeiner Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
Viel wichtiger als eine Beitragsersparnis sind vielen privat Versicherten jedoch die wesentlich umfangreicheren Leistungen wie z.B.
✓ Sehr hohe Leistungen bei Zahnersatz auch für Implantate etc.
✓ Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus
✓ Freie Krankenhauswahl
✓ Behandlung durch Heilpraktiker
✓ Alternative Heilmethoden / Naturmedizin
✓ Zahlung von Massagen etc.
✓ Keine Zuzahlungen bei Medikamenten
✓ Weltweiter Versicherungsschutz