Das ist ein guter Zeitpunkt, um darüber nachzudenken, wie Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todesfalles finanziell abgesichert sind. Da die wenigsten Familien auf ein großes Vermögen zurückgreifen können, ist eine Risikolebensversicherung für viele eine wichtige Absicherung
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Damit kann die Familie beispielsweise den Kredit für ihre Immobilie ablösen oder den Unterhalt der Kinder finanzieren.
Verheiratete Paare können dafür eine verbundene Risikolebensversicherung („verbundene Leben“ genannt) abschließen. Damit sind beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Stirbt ein Partner oder kommen beide Partner gleichzeitig ums Leben, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt der Anbieter – aber nur einmal die versicherte Summe.
Wichtig: Nach einer Trennung kann man die verbundenen Leben nicht in zwei separate Verträge teilen. Stirbt ein Partner und wird die Versicherungssumme ausgezahlt, erlischt der Vertrag. Die Hinterbliebenen haben dann keinen Versicherungsschutz mehr für den Fall, dass auch dem zweiten Partner etwas passiert. Man sollte bei dieser Form immer zwei eigenständige Verträge zum Vergleich heranziehen, denn zwei einzelne Verträge sind flexibler.
Bei der Risikolebensversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, wie sich die Versicherungssumme gestalten lässt:
• Der Klassiker -> Eine Konstante Versicherungssumme
Beträgt die Versicherungssumme z.B. 300.000 €, bleibt diese über die vereinbarte Vertragslaufzeit gleich.
Hinterbliebene bekommen diese Summe ausbezahlt, unabhängig davon, wann die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt.
• Option der fallenden Versicherungssumme
Eine fallende Versicherungssumme eignet sich für die Absicherung eines Kredits. Mit fortschreitender Tilgung des Darlehens sinkt gleichzeitig die Versicherungssumme. Hierbei hat man die Möglichkeit, noch einmal zwischen zwei unterschiedlichen Optionen zu wählen:
• Linear fallende Versicherungssumme
Bei der linear fallenden Versicherungssumme, verringert sich der zu zahlende Beitrag periodisch um einen gleichbleibenden Betrag.
Das ist vor allem sinnvoll, wenn man Finanzierungen absichern möchte, die man ebenfalls fortschreitend ausgleichst.
• Annuitätisch fallende Versicherungssumme
Diese Variante ist sehr gut geeignet, um ein Hypothekendarlehen abzusichern.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem individuellen Zinssatz und der Tilgungsrate Ihres Darlehens.
Die Versicherungssumme für den Todesfall sollte auf jeden Fall individuell ermittelt werden. Zu beachten ist ebenfalls die Lebenssituation.
Der Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) enthält die Verwaltungs- und Risikokosten.
Sind die Kosten geringer als angenommen entstehen sogenannte Überschussanteile. Die Risikokosten sind von vornherein sehr vorsichtig kalkuliert. Deshalb können die Versicherer bereits bei Vertragsabschluss ungefähr sagen, welche Überschussanteile voraussichtlich entstehen. Diese können dann mit dem Tarifbeitrag = Bruttobeitrag verrechnet werden und ergeben damit den Zahlbeitrag = Nettobeitrag.
Sollte sich im Lauf der Jahre der Überschussanteil ändern, so ändert sich auch der Nettobeitrag. Angenommen die Überschüsse würden komplett ausfallen, so müsste der Bruttobeitrag bezahlt werden; teurer kann es jedoch für den Kunden nicht werden.
Wie hoch der Beitrag letztlich ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Versicherungssumme ist und wie lange der Vertrag läuft.
Weitere wichtige Faktoren spielen für den Beitrag eine große Rolle:
• Alter
• Gesundheitszustand
• Körpergewicht
• Rauchen
• Beruf
• Riskante Hobby
Wer im Antrag angibt, Nichtraucher zu sein und nach Abschluss der Police Raucher wird,
ist je nach Vertragsbedingungen dazu verpflichtet, der Versicherung Bescheid zu geben.
Wir berechnen Ihnen gerne Ihre persönliche Versorgungslücke, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.