Die Basisrentenversicherung ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und für Steuerpflichtige geeignet, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Die Produktkriterien der Basisrente ähneln jenen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine flexible Kapitalauszahlung, wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten, ist nicht möglich.
Einen Vertrag schließt man allerdings nicht mit dem Staat ab, sondern mit einem Versicherer. Die Basisrente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:
Gezahlt wird eine lebenslange Leibrente – egal, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Von den Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Rente erhöhen.
Die Zahlung der Beiträge zur Basisrente kann individuell an die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten angepasst werden:
Die Beiträge können z. B. monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden.
Durch flexible Sonderzahlungen kann der steuerliche Förderrahmen voll genutzt werden (so lassen sich Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen). Und auch eine flexible Vereinbarung der Anspar- und Auszahlungsphase ist möglich.
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag für eine Basisrente abschließen. Entwickelt wurde sie allerdings für Selbstständige, die für den Ruhestand ansparen möchten. Ein Rürup-Vertrag kann für sie ein Ersatz für die gesetzliche Rente sein – oder eine zusätzliche monatliche Auszahlung im Ruhestand.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z.B. Dialyse-Patient)
Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert
Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.
Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung:
✓ Junge Angestellte, die einen Einstieg in die private Altersvorsorge suchen. Für sie wächst die Attraktivität der Basisrente von Jahr zu Jahr (zunehmende Steuerfreistellung).
✓ Ältere Vorsorgende: Wenn sie einige Jahre vor Renteneintritt hohe Beträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren, kann der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger sein als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.
✓ Selbstständige: Sie können den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen.
✓ Abhängig Beschäftigte, deren zu versteuernden Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens.
Um sicherzustellen, dass das steuerlich geförderte Sparen auch wirklich der eigenen Altersvorsorge dient,
ist die staatliche Förderung an folgenden Kriterien gebunden:
✓ Generell nur Rentenleistungen zulässig
✓ Todesfallleistungen (Hinterbliebenenrente) an Ehegatten und Kinder möglich
✓ Keine Beleihung, keine Verpfändung, kein Rückkauf
✓ Rentenbeginn frühsten ab Vollendung des 62. Lebensjahres.
Einer der größten Vorteile der Basisrente ist mit Sicherheit, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.
Und zwar um ein Vielfaches mehr, als es z.B. bei der Riester Rente (max. 2.100 €/Jahr) der Fall ist.
Dieser ändert sich jedes Jahr. Multipliziert man dann die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze mit dem zugehörigen Beitragssatz, dann ergibt sich der Höchstbetrag, der steuerlich angesetzt werden kann.
Für 2022 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Knappschaft (West) 103.800 €.
Der Beitragssatz beträgt 24,7%.
Somit ergibt sich der maximal absetzbare Betrag von 25.639 €, wovon 94 % im Jahr 2022 anerkannt werden.
Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt. Der Hinterbliebenenbaustein kann auch noch später nachträglich ergänzt werden, z.B. bei Heirat oder Geburt von Kindern.
Er muss aber, um die Förderungsberechtigung für die Basisrente zu erhalten, weniger als 50 % des Gesamtbeitrags ausmachen, die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig - ab 2050 zu 100%, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.
In der Regel ist eine Dynamische Erhöhung des Beitrags von 1% bis 10% möglich.
Legt man die durchschnittliche Inflation der letzten 10 Jahre von 1,24% für eine Rentenzahlung von 30 Jahren zugrunde, so ist eine Rente von anfänglich 1.000 EUR nach 30 Jahren nur noch gut (688 EUR) wert!
Es muss sichergestellt sein, dass du nicht vorzeitig an das Kapital herankommst, damit wirklich eine echte Altersvorsorge für dich aufgebaut werden kann. Auch Teilkapitalisierungen oder die volle Auszahlung des Kapitals sind bei Rentenbeginn nicht möglich