Riester-Rente

 

Staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge

Sinkende Geburtsraten, eine Überalterung der Gesellschaft und längere Rentenlaufzeiten gefährden den sog.

Generationsvertrag, was die Notwenigkeit der privaten Eigenvorsorge mehr denn je unterstreicht. Fakt ist gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr dazu aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt.

Die Riester-Rente unterstützt die Menschen dabei, sich eine

private Altersversorgung aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese privat finanzierte Rente wird durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.

Wer darf "Riestern"?

  1. Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte
  2. Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  3. Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  4. Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt
  5. Bundesfreiwilligendienstleistende
  6. Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 
  7. Geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben.
  1. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  2. Pflichtversicherte, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Architekten)
  3. Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind
  4. Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  5. Sozialhilfeempfänger
  6. Versicherungsfreie geringfügige Beschäftigte
  7. Studenten

Für wen lohnt sich die

Riester Rente?

Wegen der staatlichen Förderung eignet sich ein Riester-Vertrag für beinahe jeden

Am meisten profitieren Familien mit mehreren Kindern wegen der hohen Kinderzulagen. Auch für Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab etwa 40.000 Euro lohnt sich das Riestern wegen der dann hohen Steuerersparnis besonders.

Wie werden

Riester-Verträge staatlich gefördert?

Die Förderung besteht in der Zahlung von Zulagen (Grund-, und ggf. Kinderzulagen) und ggf. durch eine Extra-Steuerersparnis (zusätzlicher Sonderausgabenabzug) 

Die Grundzulage

Die Grundzulage beträgt ab dem Jahr 2018 175 EUR pro Jahr (vorher 154 EUR). Diese Zulage erhält der Förderberechtigte – ganz gleich ob ledig oder verheiratet; die Beiträge verdoppeln sich natürlich, wenn beide Ehepartner förderberechtigt sind und eigenständig Altersvorsorgeverträge führen. 

Berufseinsteiger-Bonus

Seit 2008 erhalten Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 EUR höhere Grundzulage – der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus. 

Kinderzulage

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 300 EUR pro Jahr (für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder 185 EUR pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen. In diesem Zusammenhang wird stets auf den Bezug von Kindergeld abgestellt – das heisst, es muss Kindergeld ausgezahlt werden. 

Mindest- und Höchstbeitrag

Voraussetzung für den Erhalt der Staatlichen Zulagen ist die Zahlung eines Mindestbeitrags.

Mit dieser Reglung soll der Versicherungsnehmer motiviert werden, sich am Aufbau seiner Altersvorsorge zu beteiligen. Das gewünschte Sparvolumen setzt sich zusammen aus den staatlichen Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag des Versicherungsnehmers. Der Mindesteigenbeitrag liegt aktuell bei vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage. Allerdings muss der Anleger zumindest einen Sockelbeitrag von fünf Euro monatlich aufwenden, um die ungekürzte Zulage zu erhalten.  Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs auf 2100 Euro einschließlich pro Jahr begrenzt. 

Die Steuerersparnis

Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro. 

Steuervorteil nutzen ➔ Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der Einkommensteuer vom Steuerpflichtigen geltend gemacht (Anlage AV zur Einkommensteuererklärung). Der Anbieter muss daneben die eingezahlten Beiträge elektronisch der Finanzverwaltung melden. Das Finanzamt informiert die ZfA gegebenenfalls über den zusätzlichen Steuervorteil. 

Geld vom Staat ➔ Zulageverfahren

Die staatlichen Zulagen gibt es nicht automatisch. Sie müssen beantragt werden. Am besten ist es, schon bei Vertragsabschluss einen Dauerzulagenantrag zu beantragen. 

Wie funktioniert die
Auszahlung

Bei der Riester-Rente profitieren Sie von den Zulagen und der Steuerersparnis

Die auf geförderten Beiträgen beruhenden Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Über die Riester-Rente bekommt man eine lebenslange Rente ausgezahlt. 

 

Der frühestens Rentenbezug (Ohne Rückzahlung der Förderung) ist ab Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr. 

 

(Ausnahme: Sofort-Auflösung eines Wohnförderkontos – einmalige Besteuerung i.H. von 70% des Auflösungsbetrages) 

Was ist die ZfA?

Die ZfA ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ihre Aufgaben sind vor allem die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung der Zulagen. 

Kann man aus dem Riester Vertrag
Geld entnehmen?

Erst mit Beginn des Rentenbezugs dürfen einmalig maximal 30 % des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden

(z. B. wer bei Eintritt in den Ruhestand eine größere Geldsumme braucht).

Wer eine sogenannte Kleinbetragsrente zu erwarten hat (nicht mehr als 32,90 Euro/Monat, Stand 2021), kann sich das Geld wahlweise auch als Kapitalabfindung auszahlen lassen – ohne die staatliche Förderung zu gefährden. In diesem Fall wird keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern der Vertrag endet mit Auszahlung der gesamten Vorsorgesumme.

 

 Auch können Versicherte statt der maximal zwölf Monatsrenten eine einmalige Jahresrente wählen. In beiden Fällen werden die Kapitalauszahlungen in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Lebensabend im Ausland verbringen

Was passiert mit der Riester-Rente, wenn man seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte? Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen nur dann verloren und müssen zurückgezahlt werden, wenn man sich außerhalb der EU niederlässt. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch in jedem Fall erhalten. 

Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Ja, die Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich.

Wer kündigt, sollte beachten, dass die Zulagen und die Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen.

Kann ich den Anbieter während
der Ansparphase wechseln?

Ja. Wird das Vorsorgekapital nach der Kündigung des bestehenden Vertrags in einen neuen zertifizierten Vertrag eingezahlt, bleibt die Förderung erhalten.

Allerdings kann ein Anbieterwechsel mit Kosten verbunden sein.

Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss gründlich beraten zu lassen.

Ob eine Riester-Rente zu den persönlichen Vorsorgezielen passt und welche Vertragsvariante die beste ist, hängt immer vom Einzelfall ab

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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