Generationsvertrag, was die Notwenigkeit der privaten Eigenvorsorge mehr denn je unterstreicht. Fakt ist gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr dazu aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt.
Die Riester-Rente unterstützt die Menschen dabei, sich eine
private Altersversorgung aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese privat finanzierte Rente wird durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.
Am meisten profitieren Familien mit mehreren Kindern wegen der hohen Kinderzulagen. Auch für Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab etwa 40.000 Euro lohnt sich das Riestern wegen der dann hohen Steuerersparnis besonders.
Die Förderung besteht in der Zahlung von Zulagen (Grund-, und ggf. Kinderzulagen) und ggf. durch eine Extra-Steuerersparnis (zusätzlicher Sonderausgabenabzug)
Die Grundzulage beträgt ab dem Jahr 2018 175 EUR pro Jahr (vorher 154 EUR). Diese Zulage erhält der Förderberechtigte – ganz gleich ob ledig oder verheiratet; die Beiträge verdoppeln sich natürlich, wenn beide Ehepartner förderberechtigt sind und eigenständig Altersvorsorgeverträge führen.
Seit 2008 erhalten Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 EUR höhere Grundzulage – der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus.
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 300 EUR pro Jahr (für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder 185 EUR pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen. In diesem Zusammenhang wird stets auf den Bezug von Kindergeld abgestellt – das heisst, es muss Kindergeld ausgezahlt werden.
Mit dieser Reglung soll der Versicherungsnehmer motiviert werden, sich am Aufbau seiner Altersvorsorge zu beteiligen. Das gewünschte Sparvolumen setzt sich zusammen aus den staatlichen Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag des Versicherungsnehmers. Der Mindesteigenbeitrag liegt aktuell bei vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage. Allerdings muss der Anleger zumindest einen Sockelbeitrag von fünf Euro monatlich aufwenden, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs auf 2100 Euro einschließlich pro Jahr begrenzt.
Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.
Der Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der Einkommensteuer vom Steuerpflichtigen geltend gemacht (Anlage AV zur Einkommensteuererklärung). Der Anbieter muss daneben die eingezahlten Beiträge elektronisch der Finanzverwaltung melden. Das Finanzamt informiert die ZfA gegebenenfalls über den zusätzlichen Steuervorteil.
Die staatlichen Zulagen gibt es nicht automatisch. Sie müssen beantragt werden. Am besten ist es, schon bei Vertragsabschluss einen Dauerzulagenantrag zu beantragen.
Die auf geförderten Beiträgen beruhenden Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Über die Riester-Rente bekommt man eine lebenslange Rente ausgezahlt.
Der frühestens Rentenbezug (Ohne Rückzahlung der Förderung) ist ab Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr.
(Ausnahme: Sofort-Auflösung eines Wohnförderkontos – einmalige Besteuerung i.H. von 70% des Auflösungsbetrages)
Die ZfA ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ihre Aufgaben sind vor allem die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung der Zulagen.
(z. B. wer bei Eintritt in den Ruhestand eine größere Geldsumme braucht).
Wer eine sogenannte Kleinbetragsrente zu erwarten hat (nicht mehr als 32,90 Euro/Monat, Stand 2021), kann sich das Geld wahlweise auch als Kapitalabfindung auszahlen lassen – ohne die staatliche Förderung zu gefährden. In diesem Fall wird keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern der Vertrag endet mit Auszahlung der gesamten Vorsorgesumme.
Auch können Versicherte statt der maximal zwölf Monatsrenten eine einmalige Jahresrente wählen. In beiden Fällen werden die Kapitalauszahlungen in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Was passiert mit der Riester-Rente, wenn man seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte? Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen nur dann verloren und müssen zurückgezahlt werden, wenn man sich außerhalb der EU niederlässt. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch in jedem Fall erhalten.
Ja, die Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich.
Wer kündigt, sollte beachten, dass die Zulagen und die Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen.
Ja. Wird das Vorsorgekapital nach der Kündigung des bestehenden Vertrags in einen neuen zertifizierten Vertrag eingezahlt, bleibt die Förderung erhalten.
Allerdings kann ein Anbieterwechsel mit Kosten verbunden sein.
Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss gründlich beraten zu lassen.
Ob eine Riester-Rente zu den persönlichen Vorsorgezielen passt und welche Vertragsvariante die beste ist, hängt immer vom Einzelfall ab