Krankentagegeld

 

Ihr Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

Der Wegfall des Einkommens bei längerer Erkrankung ist finanziell ein gravierender Einschnitt, der sehr schnell existenzbedrohend werden kann.

 

Angestellte erhalten in der Regel 6 Wochen lang Lohnfortzahlung und sollten Ihr Einkommen daher ab der 7. Woche absichern. Denn nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter. Stattdessen gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld, das deutlich niedriger ausfällt als das Nettogehalt. Diese Einkommenslücke kann eine Krankentagegeld-Versicherung schließen.

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird daher nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ein Krankengeld gezahlt.

Es beträgt im Schnitt etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird maximal 78 Wochen lang gewährt. Das Krankengeld darf allerdings nicht 90 Prozent des Nettoverdienstes überschreiten. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB V. Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit im Prinzip so lange, wie die Erkrankung besteht. Es ist keine Fristbegrenzung vorgesehen. Die Krankheit ist dabei durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Mit der Wiederherstellung der Gesundheit und dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht automatisch.

Bei Selbstständigen kann die Karenzzeit verkürzt werden. In der Regel wird hier Tagegeld ab der 4. oder 5. Woche abgeschlossen.

1. Privat versicherte Arbeitnehmer

Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist die Krankentagegeld-Versicherung fast eine Pflicht. Nur die wenigsten Arbeitnehmer dürften den Wegfall ihres Gehalts bei längerer Krankheit problemlos verschmerzen können.

2. Freiberufler und Selbstständige

Bei – den hier nicht näher behandelten – Freiberuflern und Selbständigen ist das Krankentagegeld ebenfalls wichtig. Das gilt vor allem für Freiberufler und Selbständige, die privat krankenversichert oder freiwillig GKV-Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch sind. Beamte benötigen den Versicherungsschutz dagegen nicht, weil der Dienstherr die Bezüge bei Erkrankung ohne Fristbegrenzung weiter zahlt.

Die Höhe des Krankentagegeldes ist naturgemäß auch wesentlich für die Beitragshöhe. Daneben spielen aber auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

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