Reisekrankenversicherung

 

Gut abgesichert den Urlaub genießen

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres.

 

Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz, egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.

Was bietet eine

Reisekrankenversicherung?

1.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z.B. Dialyse-Patient)

2.

Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter  – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert

3.

Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

4.

Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz. 

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer.

Weitere Personen oder Familienmitglieder können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder versichern sich selbst mit einer eigenen Versicherung.

Welche Maßnahmen
sind versichert?

In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Daher braucht jeder der auf Reisen geht diese Versicherung. 

  1. ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  2. stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  3. schmerzstillende Zahnbehandlung
  4. Arznei-, Verband- und Heilmittel
  5. Ärztlich verordnete Massagen
  6. medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland
  7. Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw.
  8. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten
  9. Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten 
  10. Bergungskosten
  11. Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
  12. Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  1. - Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
  2. - Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle, einschließlich deren Folgen sowie Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
  3. - Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von
  4. Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an
  5. Kriegsereignissen oder Unruhen verursacht oder als Wehrdienstbeschädigunganerkannt sind.
  6. Behandlung einer Sterilität einschließlich einer extrakorporalen Befruchtung
  7. Psychoanalytische und psychotherapeutischen Behandlung.
  8. Neuanfertigung von Zahnersatz

Wo gilt die Versicherung?

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