Die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihren Hund verursacht werden können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt (§ 823 BGB in Verbindung mit § 833 BGB). Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen separat versichert werden
Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht, und zwar unbegrenzt. Zu beachten ist, dass jeder vierbeinige Weggefährte, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt zunächst Sie als Versicherungsnehmer, sprich Tierhalter. Der Halter von Pferden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Pferd verursacht, und zwar unbegrenzt. Zu beachten ist, dass jeder vierbeinige Weggefährte, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.
Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.